Beitragsordnung

Beitragsordnung

Beitragsordnung

Einmalige Aufnahmegebühr

Erwachsene

€ 200,00

einmalig

Ehepartner

€ 100,00

einmalig

Jugendliche bis 18 Jahren

€ 0,00

einmalig

Jahresbeitrag

Erwachsene

€ 40,00

jährlich (ab 01.01.2026)

Jugendlich bis 18 Jahren

€ 10,00

jährlich

Arbeitsdienst *)

Erwachsene WBK-Inhaber

€ 20,00

pro Stunde

Schießstandkosten

Standgebühr — Mitglieder

€ 3,00

pro Nutzung

Standgebühr — Nicht-Mitglieder

€ 10,00

pro Nutzung

Munition **)

Kein Festpreis — abhängig von Bestand und Beschaffungskosten, Preise liegen am Tresen im Schützenhaus aus.


*) Jedes ordentliche Mitglied, das im Besitz einer Waffenbesitzkarte (WBK) ist, muss pro Kalenderjahr 10 Stunden für die Schützengesellschaft tätig sein.

Ausnahmen (siehe auch § 8 Abs. 6 der Vereinssatzung) hierzu sind:

  • Mitglieder, die ein Alter von 60 Jahren erreicht haben
  • Mitglieder, die ein entsprechendes Attest vorlegen können
  • Auf Antrag können Mitglieder durch Vorstandsbeschluss befreit werden.

Als Arbeitsstunden zählen:

  • Teilnahme an Ausmärschen: 1 Stunde (aber max. 5 Stunden gesamt)
  • Teilnahme an Rundenwettkämpfen: 1 Stunde (aber max. 5 Stunden gesamt)
  • Teilnahme an Arbeitseinsätzen, Helfertätigkeiten und sonstigen Unterstützungen bei Vereinsveranstaltungen: tatsächlicher Zeitaufwand

**) Munition wird nur für den direkten Verbrauch auf dem Schießstand ausgegeben. Restmengen dürfen nicht mitgenommen werden.

Beträge für Schießstand und Munition sind direkt vor Ort zu entrichten. Diese Beitragsordnung steht auch zum Download zur Verfügung.

Stand: 22.01.2025

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