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  • NWR-ID’s ab September erforderlich

    NWR-ID’s ab September erforderlich

    Ab 01.09.2020 darf kein Händler mehr eine Waffe an- oder verkaufen, wenn die NWR P-ID und E-ID nicht vorliegt. Einzige Ausnahme ist die erste Langwaffe für Jungjäger, da diese noch keine WBK besitzen und daher auch noch nicht im NWR registriert sind. Da jede Waffenbehörde ihre eigene Software für die WBKs benutzt, gibt es auch keine Regel zum Ausdruck der NWR-IDs auf den Waffenbesitzkarten. Das macht jede Behörde, wie sie will. Manche schreiben alle Nummern (auch die WT-IDs) in die WBK, manche gar keine.

    Wer keine NWR-ID in der WBK hat, sollte sein Stammdatenblatt bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Es ändert sich nichts, sofern man eine Waffe von Privat an Privat verkauft. Hier gilt weiterhin die Waffenbesitzkarte (WBK) oder der Jagdschein als Legitimation für Käufer und Verkäufer. Es ändert sich auch nichts beim Kauf von Munition.

    Es ändert sich ALLES in Bezug auf WBK-Waffen, sofern ein privater Waffenbesitzer ein Rechtsgeschäft mit einem Händler abschließt. Das betrifft nicht nur den Kauf von erlaubnispflichtigen Waffen oder Waffenteilen, sondern auch deren Reparatur. Ab 01.09.2020 reicht dazu die WBK oder der Jagdschein allein nicht mehr aus. Nichts geht mehr ohne die entsprechenden NWR-IDs.

    Die vom VDB propagierte Erneuerung hinsichtlich der Identifikationsnummern besteht bereits seit 2013. Die Identifikationsnummern zur Person (P-ID bzw. Personen ID) bzw. zur jeweiligen Erlaubnis (E-ID bzw. Erlaubnis ID) befinden sich im oberen Bereich auf der Innenseite des Erlaubnisdokumentes. Die Identifikationsnummern der jeweiligen Waffe (W-ID und WT-ID für Waffe und Waffenteile) werden ab September 2020 dann im einzelnen Bedarfsfall kommuniziert. Die meisten Waffenbehörden versenden vor Inkrafttreten der Regelung im September 2020 keinerlei Daten.

    Mehr Informationen dazu:

  • DSB-Stellungnahme zu der Tat in Hanau

    DSB-Stellungnahme zu der Tat in Hanau

    Der Deutsche Schützenbund ist schockiert über den Anschlag, der sich am Mittwochabend, 19. Februar, im hessischen Hanau ereignet hat, bei dem elf Menschen ums Leben kamen und weitere Menschen schwer verletzt wurden. Der Umstand, dass ein Sportschütze der Täter ist, macht die Tat für den Deutschen Schützenbund noch unvorstellbarer. Schließlich lautet der erste Grundsatz der DSB-Satzung, dass ein Sportschütze seine Waffe ausschließlich als Sportgerät verwendet und niemandem damit Leid zufügt.

    Die komplette Stellungnahme ist auf der Website des DSB e.V. zu lesen.

  • Kurze Information

    Kurze Information

    Bitte nicht vergessen, am kommenden Wochenende (22. – 23.02.2020) bleibt das Schützenhaus wegen dem stattfindenden Waffensachkunde-Lehrgang für das Training geschlossen. Bitte das bei euren Trainingsplanungen berücksichtigen.

    Für diejenigen, die es noch nicht im WhatsApp Chat gelesen haben. Der neue Luftgewehrstand wurde abgenommen und ist mit der neuen Meyton Shootmaster Anlage nun für den Trainingsbetrieb geöffnet. Vielen Dank nochmal an alle Helfer.

  • Jugend in der Schützengesellschaft

    Jugend in der Schützengesellschaft

    Der gesamte Vorstand der SG Nidda steht einig und geschlossen hinter seinen jugendlichen Schützinnen und Schützen. Er fördert die Jugend stets gerne und sorgt dafür, dass diese nicht nur in unserem Schützenhaus in Nidda, sondern auch auf anderen Veranstaltungen und Schießständen dem Schießsport problemlos nachgehen kann.

    Der Verein und unser Schützenhaus sind das Produkt unzähliger Stunden, voller vorbildlicher und intensiver Arbeit seiner begeisterten Mitglieder. Sie haben alles gebaut, gepflegt, stets modernisiert und sich dabei um den Schießbetrieb gekümmert. Ist es denn nicht schön, wenn solche engagierten Mitglieder auch aus der heranwachsenden Vereinsjugend kommen?

    Die Aufgabe eines Jugendwartes ist es daher, die Jugend nicht bloß beim wettkampfmäßigen Trainieren oder Schießen zu betreuen, sondern auch bei Veranstaltungen des eigenen Vereins. Eine gute Gelegenheit dazu sind der Ausmarsch, unser Haupt- und Königsschießen, das Herbstschießen oder die Ferienspiele.

    So können die Jugendlichen nicht nur eine gute Kompetenz im Schießen erlangen. Die wichtige Entwicklung einer soliden sozialen Kompetenz wird dadurch entwickelt und gefördert. Daher ist die Aufgabe, die kameradschaftlichen Aspekte der Mitgliedschaft zu beachten, auch in unserer Vereinssatzung verankert.

    Somit können die späteren Erwachsenen den Schießsport, in einer bekannten Umgebung, weiterhin ausüben. Durch ihre Anwesenheit und Teilhabe am Vereinsleben halten sie diesen Verein auch aufrecht.

    Denn ohne einen Schützenverein oder ein Schützenhaus kann niemand mehr diesen schönen Sport ausüben.

    Bildnachweis: Martin Rulsch, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.

  • Stellungnahme zu den Ereignissen vom 12.02.2020

    Stellungnahme zu den Ereignissen vom 12.02.2020

    Der Vorstand der Schützengesellschaft 1925 e.V. Nidda

    ist auf das Äußerste bestürzt, aufgrund der furchtbaren Geschehnisse um seine ehemaligen Vereinsmitglieder.

    Fassungslos haben wir die schrecklichen Nachrichten gehört und gelesen. Durch Gewalttaten wurden zwei Menschen aus ihrem Leben gerissen.

    Keiner kennt die genauen Gründe oder hat eine Erklärung dafür.

    Die Verstorbenen sind, bis vor ein paar Jahren, Mitglieder unseres Vereins gewesen. Sie übten diesen besonderen Sport ebenso so aus, wie es viele andere aus unseren Reihen auch tun.

    Doch was auch immer das Motiv für diese Taten war, keine Verzweiflung und kein Grund rechtfertigen es, Menschen Gewalt anzutun!

    Wir verurteilen diese Taten auf das Schärfste und trauern, mit den Familien und Angehörigen von Opfer und Täter, gemeinsam.

    Allen Hinterbliebenen gilt unser tief empfundenes, aufrichtiges Mitgefühl.

    Hüten wir uns davor, uns falsche Bilder zu machen und zu verdammen, spenden wir stattdessen lieber Trost und Anteilnahme.